Nachteilsausgleich: 13 Fragen, 13 Antworten
Die adäquate Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderungen ist in
der Schweiz gesetzlich verankert. Mit Inkrafttreten des NFA Anfang 2008 ist die Sonderpädagogik alleinige Aufgabe
der Kantone. Sie sind in fachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht für die sonderpädagogischen Massnahmen
von Kindern und Jugendlichen (0-20 Jahre) zuständig. Die Schulen müssen diesbezüglich gezielte Massnahmen
ergreifen, welche „Nachteilausgleich“ genannt werden. Die Stiftung „Schweizer Zentrum Schweiz für Sonderpädagogik“
veröffentlichte dazu ein Dokument mit 13 Fragen und Antworten, das von der Fachstelle Egalité Handicap
und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) gutgeheissen wurde.
Sie finden dieses „FAQ“ auf der Website der Stiftung unter folgendem Link.
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre dieses wichtigen Dokuments– und vor allem raten wir Ihnen: Machen Sie von
Ihrem Recht auf diese Entschädigungen Gebrauch! Hier einige Beispiele der behandelten Fragen:
Was heisst Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Dieser
Begriff bezeichnet die Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen/Prüfungen stattfinden und nicht eine Modifikation
der Lernziele/Ausbildungsziele oder eine Notenbzw. Fächerdispens. Nachteilsausgleich kommt in der
Schul- und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren zur Anwendung.
Welche Massnahmen des Nachteilsausgleiches gibt es?
Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Massnahmen beinhalten wie:
Verlängerung der Zeitdauer, um eine Prüfung zu absolvieren
Begleitung durch eine Drittperson: Gebärden-Dolmetscher (mündliches Examen bei Hörbehinderung),
Fachperson aus Schulischer Heilpädagogik,) individuelle Pausengestaltung
mündliches statt schriftliches Examen und umgekehrt
zur Verfügung stellen von spezifischen Arbeitsinstrumenten (Computer, Tonbandgerät, usw.)
Wann können Massnahmen des Nachteilsausgleiches in Anspruch genommen werden?
Personen mit einer Behinderung haben Anrecht auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs, insofern dass das Prinzip
der Verhältnismässigkeit respektiert wird. Es folgen verschiedene Fragen und Antworten zu Massnahmen,
die Lern- und Prüfungsstoffe betreffen, und eine Darstellung der rechtlichen Basis. Sie erhalten viele Informationen
darüber, wie Sie diese Ausgleichsmassnahmen erhalten und wie sie bezahlt werden, zudem vielerlei Literaturhinweise
zum Thema.
Kontaktperson: Silvia Schnyder (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)